StPO angerufen, noch eine Entfernung von Einvernahmeprotokollen aus den Untersuchungsakten beantragt. Der diesbezügliche prozessuale Antrag der Verteidigung erfolgte erst am 8. November 2021, nachdem die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer am 1. November 2021 von Amtes wegen auf ein allfälliges spezifisches "Zeugnisverweigerungsrecht" eigens aufmerksam gemacht hatte. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft von Bundesrechts wegen keinen zwingenden Anlass hatte, den Beschuldigten schon früher förmlich anzufragen.