Gegenstand Strafverfahren; Nichteintreten auf StPO-Beschwerde betreffend Aktenentfernung, Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 2. Februar 2022 (SBK.2021.346 / va). Sachverhalt: A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts von Pfändungsbetrug. Der Beschuldigte wurde am 13. Juni und 29. Juni 2017 durch die Aargauer Kantonspolizei - jeweils unter Hinweis auf sein allgemeines Aussageverweigerungsrecht gemäss Art. 158 StPO - einvernommen.