hin hob das Obergericht des Kantons Thurgau mit Entscheid vom 25. November 2021 die letztgenannte Verfügung auf und wies die Sache wegen ungenügender Begründung des dringenden Tatverdachts zu neuer Entscheidung an das Zwangsmassnahmengericht zurück. Mit Eingabe an das Zwangsmassnahmengericht vom 7. Dezember 2021 erklärte A.________, er gehe davon aus, dass das Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft vom 13. Oktober 2021 ausschliesslich als gewöhnliche E-Mail respektive PDF-Datei ohne elektronische Signatur eingereicht worden und daher ungültig sei; darauf sei nicht einzutreten.