Am 2. Juli 2021 übernahm die Staatsanwaltschaft Frauenfeld das Strafverfahren gegen A.________. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 23. Juli 2021 bis zum 26. Oktober 2021 und mit Verfügung vom 22. Oktober 2021 bis zum 26. Januar 2022. Auf Beschwerde von A.________ hin hob das Obergericht des Kantons Thurgau mit Entscheid vom 25. November 2021 die letztgenannte Verfügung auf und wies die Sache wegen ungenügender Begründung des dringenden Tatverdachts zu neuer Entscheidung an das Zwangsmassnahmengericht zurück.