A. Gegen A.________ und B.________ (unbekannten Aufenthalts) wird ein Strafverfahren geführt, namentlich wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen und gewerbsmässigen Diebstahls von Navigationselektronik von Traktoren im Wert von insgesamt über Fr. 100'000.--. A.________ wurde am 26. April 2021 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. April 2021 bis zum 26. Juli 2021 in Untersuchungshaft versetzt. Die dagegen von A.________ erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Aargau am 31. Mai 2021 ab. Am 2. Juli 2021 übernahm die Staatsanwaltschaft Frauenfeld das Strafverfahren gegen A.________.