5. Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte des Kantons Luzern und dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 7. Juni 2022 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Jametti Der Gerichtsschreiber: Schurtenberger