1. Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eine Strafuntersuchung gegen B.________ eingestellt. Dagegen hat A.________ Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich erhoben, welches ihr mit Verfügung vom 24. Februar 2023 eine Frist von 30 Tagen ansetzte zur Bezahlung einer Prozesskaution von Fr. 2'100.-, unter der Androhung, bei Säumnis auf die Beschwerde nicht einzutreten. Mit Eingabe vom 13. März 2023 erhebt A.________ Beschwerde gegen diese Verfügung an das Bundesgericht und beantragt die unentgeltliche Rechtspflege. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.