Aus den Akten ergibt sich, dass das Obergericht den angefochtenen Beschluss zunächst nur der Staatsanwaltschaft, dem Bezirksgericht und dem Beschwerdegegner (Bezirksrichter Roger Harris) eröffnete. Die Beschwerdeführerin erhielt ihn durch das Obergericht erst am 23. Dezember 2022 auf ihre schriftliche Anfrage hin zugestellt. Gemäss eigenen Angaben hatte sie zuvor im Rahmen eines Telefonats mit dem Bezirksgericht vom Ausstandsentscheid Kenntnis erhalten und erhielt diesen daraufhin am 28. November 2022 durch das Bezirksgericht zugestellt.