B. Mit Eingabe vom 17. März 2021 führt A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, der vorinstanzliche Entscheid vom 11. Februar 2021 sei aufzuheben und der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der Untersuchungshaft sei abzuweisen. Ihm sei für die zu Unrecht erlittene Haft eine Entschädigung von Fr. 150.-- pro Tag Haft seit der Verhaftung am 29. Januar 2021 bis zur Entlassung aus der Haft zuzusprechen.