2. 2.1. Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid, mit dem das Obergericht eine Beschwerde gegen die Sistierung eines Strafverfahrens abgewiesen hat, soweit es darauf eingetreten ist; dagegen ist die Beschwerde in Strafsachen zulässig ( Art. 78 Abs. 1, Art. 80 BGG). Er schliesst das Verfahren indessen nicht ab; es handelt sich mithin um einen Zwischenentscheid, gegen den die Beschwerde zulässig ist, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur ( BGE 133 IV 139 E. 4) bewirken könnte ( Art. 93 Abs. 1 lit.