_, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei insoweit aufzuheben, als sie das Strafverfahren sistiere; dieses sei fortzuführen. Mit Beschluss vom 25. Januar 2023 wies das Obergericht die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Mit Eingaben vom 27. Februar 2023 und vom 10. März 2023 erhebt A.________ Beschwerde gegen diesen Beschluss und beantragt u.a., ihn aufzuheben und das Strafverfahren gegen Julia Scheer einzuleiten. Ausserdem ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.