1. Am 17. August 2022 verurteilte die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Julia Scheer, A.________ wegen versuchter Nötigung etc. Dieser erhob dagegen einerseits Berufung ans Obergericht des Kantons Bern und reichte anderseits eine Strafanzeige gegen Julia Scheer wegen Amtsmissbrauchs ein. Gestützt auf die Strafanzeige eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben am 19. Dezember 2022 ein Strafverfahren gegen Julia Scheer wegen Amtsmissbrauchs und sistierte es sogleich. Mit Beschwerde vom 16. Januar 2023 beantragte A.________, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei insoweit aufzuheben, als sie das Strafverfahren sistiere;