_ ausgestellt habe, angegeben, er sei sich nicht sicher, er denke, es sei nicht nötig gewesen bzw. er denke, dass es nicht dazu gekommen sei. Aufgrund der gesamten Umstände bestehe jedoch ein hinreichender Verdacht, dass sich der Beschwerdeführer des falschen ärztlichen Zeugnisses strafbar gemacht haben könnte. Die Vorinstanz erwog im angefochtenen Entscheid, es lägen keine Hinweise vor, dass der Beschwerdeführer auf die Aufforderung von C.________, ein falsches ärztliches Zeugnis auszustellen, reagiert habe.