2.3. Gemäss dem Entsiegelungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Januar 2021 wird der Beschwerdeführer verdächtigt, im Rahmen einer Freitodbegleitung vom 6. Juni 2020 dem dänischen Staatsangehörigen B.________, welcher die Sterbewillige dazumal zwecks Identifikation begleitet habe, mutmasslich ein falsches ärztliches Zeugnis ausgestellt zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt galten die vom Bundesrat angesichts der ausserordentlichen Lage angeordneten Massnahmen nach Art. 7 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpidemienG; SR 818.101).