b) Mailverkehr vom 28. Mai 2020 bis 6. Juni 2020 mit B.________. Die entsprechenden Daten seien anschliessend ohne Triage an die Staatsanwaltschaft herauszugeben (Dispositiv-Ziffer 1). Weiter werde die IT-Forensik der Polizei Basel-Landschaft ersucht, unverzüglich folgende Dateien auf dem MacBook Pro auszulesen und dem Zwangsmassnahmengericht auf einem separaten externen Datenträger zu übergeben: c) Word- und PDF-Dateien mit den Stichworten " B.________" und "C.________". Bezüglich dieser Dateien erfolge eine Triage durch das Zwangsmassnahmengericht (Dispositiv-Ziffer 2).