Am 27. Januar 2021 ersuchte die Staatsanwaltschaft das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft um Entsiegelung. Mit Entscheid vom 16. Februar 2021 hiess das Zwangsmassnahmengericht das Entsiegelungsgesuch gut. Es entschied, die IT-Forensik der Polizei Basel-Landschaft werde ersucht, nach Rechtskraft des Entscheids folgende Dateien auf dem MacBook Pro von A.________ auszulesen und dem Zwangsmassnahmengericht auf einem externen Datenträger zu übergeben: a) Mailverkehr vom 28. Mai 2020 bis 6. Juni 2020 mit C.________; b) Mailverkehr vom 28. Mai 2020 bis 6. Juni 2020 mit B.