4. Dieses Urteil wird den Parteien und der Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 9. Mai 2023 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Müller Der Gerichtsschreiber: Schurtenberger