C. Dagegen erhob A.________ mit Eingabe vom 12. März 2023 beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Sie beantragt, den angefochtenen Entscheid der Staatsanwaltschaft aufzuheben und Frau Gfr B.________ zu verpflichten, im Verfahren SA1 22 5406 16 in den Ausstand zu treten. Weiter beantragt sie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren. Mit Eingabe vom 6. April 2023 reichte die Staatsanwaltschaft eine Vernehmlassung ein, mit der sie beantragt, auf die Beschwerde mangels eines aktuellen Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten, eventualiter sie abzuweisen.