A. Die Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern führt im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 24. Mai 2022 in der Luzerner Psychiatrie eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte u.a. zum Nachteil der Polizeibeamtin B.________. Am 15. Juni 2022 führte die Polizeibeamtin B.________ die Einvernahme von A.________ durch, wobei letztere die Aussage verweigerte. In der Folge erstellte B.________ den Polizeirapport bzw. die polizeiliche Strafanzeige vom 16. Juni 2022.