2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird gutgeheissen und es wird dem Beschwerdeführer Rechtsanwalt Andreas Gafner als unentgeltlicher Rechtsbeistand beigegeben. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Rechtsanwalt Andreas Gafner wird aus der Gerichtskasse eine Entschädigung von Fr. 2'000.-- ausgerichtet.