Das Bundesgericht bejahte in seinem Urteil 1B_459/2021 vom 15. September 2021 einen dringenden Tatverdacht für Mord. Auf die entsprechenden damaligen Erwägungen kann grundsätzlich verwiesen werden. Nachfolgend ist einzig auf die seitherige Entwicklung einzugehen. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdebegründung zwecks Widerlegung des dringenden Tatverdachts eine ausführliche Argumentation vor, die im Wesentlichen auf eine vollständige Würdigung der Sachumstände hinausläuft, wie sie in der Hauptverhandlung von Bedeutung ist. Allerdings hat sich auch das Obergericht recht umfassend mit dem Tatverdacht auseinandergesetzt.