Das Obergericht des Kantons Bern (Beschwerdekammer in Strafsachen) wies eine dagegen erhobene Beschwerde am 7. Mai 2021 ab. Am 14. Juli 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut um drei Monate bis zum 11. Oktober 2021. Eine dagegen beim Obergericht erhobene Beschwerde blieb erneut erfolglos. Mit Urteil 1B_459/2021 vom 15. September 2021 wies auch das Bundesgericht eine bei ihm erhobene Beschwerde in Strafsachen ab. Am 13. Oktober 2021 sowie am 14. Januar 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft erneut um jeweils drei Monate, zuletzt bis zum 11. April 2022.