__ konnte sich verstecken und blieb unverletzt. Die Täterschaft ergriff danach, unter Mitnahme einer Feuerwaffe der Marke UZI sowie mehrerer Schmuckstücke, die Flucht. Die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen führten zum Verdacht, das Fahrzeug der Marke E.________ mit einem bestimmten Nummernschild könnte zur Flucht benutzt worden sein. Am 31. August 1999 hielt die Polizei dieses Fahrzeug an. Darin befanden sich F.________ als Lenker sowie A.________ als Beifahrer. Am Domizil der Familie B.________ stellte die Polizei eine DNA-Spur ab dem Klebeband sicher, das zur Fesselung oder Knebelung der Opfer verwendet worden war.