C. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A.________ vor Bundesgericht, den Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 27. Januar 2022 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 29. September 2021 aufzuheben und B.________ nicht als Zeuge einzuvernehmen. Erwägungen: