A. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Es wird ihm im Wesentlichen vorgeworfen, B.________ als Gehilfe beim Aufbau und Betrieb einer Marihuana-Indooranlage unterstützt zu haben und dem Marihuana-Handel im grösseren Stil nachgegangen zu sein. A.________ beantragte am 18. Dezember 2020 das abgekürzte Verfahren. Am 5. Juli 2021 widerrief er seine Zustimmung zum Urteilsvorschlag, woraufhin das Bezirksgericht Horgen die Akten an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung eines ordentlichen Vorverfahrens zurückwies.