A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ und Mitbeschuldigte wegen qualifizierten Drogendelikten, Menschenhandel, Förderung der Prostitution, mehrfacher Drohung, Hausfriedensbruch und weiteren mutmasslichen Delikten. Der Beschuldigte wurde am 2. Februar 2021 verhaftet. Am 4. Februar 2021 versetzte ihn das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis (ZMG) vorläufig bis zum 1. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Eine vom Beschuldigten am 11. Februar 2021 dagegen erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht des Kantons Wallis, Einzelrichter der Strafkammer, mit Verfügung vom 23. Februar 2021 ab, soweit es darauf eintrat.