A. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland führte gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen gewerbsmässigen Diebstahls und weiterer Delikte. A.________ wurde am 17. Dezember 2019 verhaftet und am 20. Dezember 2019 vom Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Uster in Untersuchungshaft versetzt. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Haft in der Folge mehrmals. Gegen die angeordnete Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 16. Dezember 2020 führte A.________ Beschwerde bis an das Bundesgericht. Dieses wies die Beschwerde am 18. November 2020 ab, soweit es darauf eintrat (Urteil 1B_560/2020). Am 29. März 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen A.______