2. Die Beschwerde im Verfahren 1B_140/2022 wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland vom 2. Februar 2022 wird aufgehoben, soweit sie die sichergestellte logische Datensicherung ab dem Unternehmensserver (Ass.-Nr. 200) und die lokalen Kopien dieses Servers auf den beiden sichergestellten Geschäftslaptops (bzw. der davon erstellten Spiegelung) der Beschwerdeführer in den Verfahren 1B_127/2022 (Ass.-Nr. 008) und 1B_128/2022 (Ass.-Nr. 136) betrifft.