Zwar macht der Beschwerdeführer geltend, aufgrund der Spiegelung sämtlicher elektronischer Daten auf eine einzige Festplatte unter Loslösung aus der ursprünglichen Ordnerstruktur sei ihm eine seriöse Triage nicht möglich, zumindest aber nicht zumutbar gewesen. Er bestreitet dabei namentlich, dass eine Stichwortsuche zielführend gewesen wäre, zumal Daten in nicht durchsuchbaren Formaten damit nicht gefunden würden.