F. Gegen die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 2. Februar 2022 erhoben A.________ und B.________ jeweils am 7. März 2022 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht (Verfahren 1B_127/2022 und 1B_128/2022). Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an das Zwangsmassnahmengericht, eventualiter die Abweisung des Entsiegelungsgesuchs. Mit Eingabe vom 14. März 2022 erhob auch die C.________ AG Beschwerde in Strafsachen (Verfahren 1B_140/2022). Sie verlangt primär die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Abweisung des Entsiegelungsgesuchs, eventualiter die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an das Zwangsmassnahmengericht.