Auf dem vierten Ordner seien keine entsprechenden Daten festgestellt worden. Die nicht zu entsiegelnden Daten würden durch den Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei ausgesondert. Ein von diesem erstellter neuer Datenträger mit den restlichen Daten gehe zwecks Einbezugs in die Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft.