Die drei Betroffenen und die Staatsanwaltschaft waren nicht anwesend. Mit Verfügung vom 2. Februar 2022 (berichtigt mit Verfügung vom 24. Februar 2022) hielt das Zwangsmassnahmengericht unter Verweis auf das vom Vorgang erstellte Protokoll fest, die Triage der elektronischen Daten habe stattgefunden. Dabei seien auf den einzelnen Asservaten (d.h. in den Ordnern auf der Festplatte) Anwaltskorrespondenz sowie für die Strafuntersuchung offensichtlich Irrelevantes festgestellt worden. Es handle sich um 457, 42 und 248'600 Daten in den betreffenden drei von vier Ordnern. Auf dem vierten Ordner seien keine entsprechenden Daten festgestellt worden.