A.________, B.________ und die C.________ AG sollten die Daten auf dieser Festplatte sichten und jene mit einem "Tag" markieren, deren Entsiegelung sie nicht wünschten, weil es sich um Anwaltskorrespondenz oder für die Strafuntersuchung offensichtlich Irrelevantes handle. Im Anschluss daran werde es die markierten Daten sichten und definitiv entscheiden, welche zu entsiegeln und der Staatsanwaltschaft herauszugeben seien. Die Festplatte wurde zunächst dem Vertreter der C.________ AG ausgehändigt. Zudem wurde festgelegt, dass sie bis zum 31. Juli 2021 dem Zwangsmassnahmengericht zurückzugeben sei. E.b. Die C.________ AG und B._____