D. Am 11. Januar 2021 führte das Zwangsmassnahmengericht eine erste Triageverhandlung durch, an der es in Anwesenheit und unter Mitwirkung von A.________ und B.________ sowie eines Vertreters der C.________ AG die an den Hausdurchsuchungen sichergestellten Unterlagen sichtete und Anwaltskorrespondenz sowie für die Strafuntersuchung offensichtlich Irrelevantes aussonderte. Mit Verfügung vom 12. Januar 2021 stellte es unter Verweis auf das Verhandlungsprotokoll die Vornahme der Triage fest. Zudem hielt es fest, die nicht ausgesonderten Unterlagen gingen zwecks Einbezugs in die Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft.