Darüber hinaus werde die Siegelung teilweise aufgehoben. Es werde, allenfalls unter Beizug von Sachverständigen, anlässlich einer oder mehrerer Triageverhandlungen die Aussonderung der für die Untersuchung offensichtlich nicht relevanten Daten vornehmen. Die nach erfolgter Aussonderung verbleibenden Daten würden der Staatsanwaltschaft überwiesen. Nicht zu entsiegelnde Unterlagen, Gegenstände und elektronische Daten seien den Inhabern zurückzugeben. Soweit weitergehend, würden die Anträge abgewiesen.