C. A.________ und B.________ beantragten (jedenfalls teilweise) die Siegelung der genannten Unterlagen und elektronischen Geräte bzw. Datenträger. Am 13. Juli 2020 stellte die Staatsanwaltschaft beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland ein Entsiegelungsgesuch. Das Gericht führte einen doppelten Schriftenwechsel durch, in den es auf entsprechenden Antrag auch die C.________ AG einbezog, und kam zum Schluss, die Siegelung sei bezüglich sämtlicher Unterlagen und elektronischer Geräte bzw. Datenträger verlangt worden.