Am 25. Juni 2020 wurden bei A.________, B.________ und der C.________ AG Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei B.________ kam es zu keinen Sicherstellungen. Bei A.________ wurden Unterlagen sowie elektronische Geräte - zwei Laptops, drei externe Festplatten, ein USB-Stick - sichergestellt, wobei ihm der geschäftlich genutzte der beiden Laptops nach der Spiegelung der Festplatte zurückgegeben wurde. Bei der C.________ AG wurden ebenfalls Unterlagen sowie zwei von B.________ genutzte elektronische Geräte - eine externe Festplatte und ein Laptop - sichergestellt. Zudem wurde eine logische Datensicherung ab dem Unternehmensserver vorgenommen.