A. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei. Geschädigte und Anzeigeerstatterin ist die Gesellschaft B.________. Im Rahmen dieses Strafverfahrens ordnete die Staatsanwaltschaft gegenüber der Bank C.________ AG mit Verfügungen vom 6. August 2019 und 14. Mai 2020 die Edition von Unterlagen betreffend verschiedene Kundenbeziehungen an. Die Geschädigtenvertreter erhielten Einsicht in die entsiegelten Akten und kritisierten, dass gewisse Unterlagen nicht herausgegeben worden seien. Die Staatsanwaltschaft verpflichtete daraufhin die Bank C.________ AG mit Verfügung vom 5. August 2021, weitere Bankunterlagen einzureichen.