Das Bezirksgericht Zürich sprach A.________ am 9. Januar 2023 der mehrfachen, teilweise versuchten Drohung, der mehrfachen Beschimpfung, des Vergehens gegen das Waffengesetz und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und einer Busse von Fr. 100.--. Zudem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 59 Abs. 1 StGB an. Von einem weiteren Vorwurf der Drohung und Vorwürfen des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage wurde er freigesprochen. A.________ meldete Berufung gegen dieses Urteil an.