Es habe sich dabei nicht um einen Einzelfall gehandelt. Ab dem Jahr 2009 seien weitere Zahlungen der Beschwerdegegnerin - über Millionen USD - an diverse ausländische Gesellschaften erfolgt, die aus wirtschaftlicher Sicht ebenfalls keinen vernünftigen Sinn machten. Bei zwei dieser Gesellschaften bestehe der Verdacht, dass es sich "um Offshore-Gesellschaften handelt, welche dem Firmenkonglomerat der ehemaligen usbekischen Präsidententochter zuzuordnen sind". Zudem seien Zahlungen der Beschwerdegegnerin an eine Firma erfolgt, deren wirtschaftlich Berechtigte dieselbe Präsidententochter sei.