Dies erhärte den Verdacht, dass die Firma 3 "lediglich zwecks Verschleierung des Erwerbs dieser Immobilie in Dubai zugunsten" des Sohnes des damaligen usbekischen Amtsträgers gegründet worden sei. Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen und entsprechende Zahlungsunterlagen bestehe der "dringende Verdacht", dass es sich bei der am 14. Juli 2011 von der Beschwerdegegnerin an die Firma 1 geleistete Zahlung von USD 845'425.-- um einen nicht gebührenden Vorteil an den damaligen Amtsträger gehandelt habe, wobei ein Komplize des Amtsträgers bzw. seines Sohnes als Strohmann eingesetzt worden sei. Es habe sich dabei nicht um einen Einzelfall gehandelt.