3. 3.1. Zum ersten untersuchten Sachverhalt (Bestechung eines ausländischen Amtsträgers, evtl. ungetreue Geschäftsbesorgung) bringt die beschwerdeführende BA zusammengefasst Folgendes vor: Nach den bisherigen Ermittlungen habe die private Beschwerdegegnerin im Rahmen von diversen Textilprojekten in Usbekistan (spätestens ab dem Jahr 2009) Zahlungen über mehrere Millionen USD an ausländische "Offshore-Gesellschaften" geleistet, bei denen kein wirtschaftlich vernünftiger Sinn erkennbar sei.