In diesen Kaufverträgen werde die Beschwerdegegnerin zwar als angebliche Generalunternehmerin genannt. Sie habe die an sie ausbezahlten Kredite oder Subventionen (in der Höhe von dreistelligen USD-Millionenbeträgen) aber an die usbekischen Geschäftsleute weitergeleitet. Diese hätten die Gelder teilweise zur Bezahlung der verschiedenen Maschinenlieferungen aus Europa verwendet. Die "überschüssigen und mutmasslich betrügerisch erlangten Gelder" seien für den Kauf von Immobilien in der Schweiz und im Ausland sowie für anderweitige private Investitionen verwendet worden. Die Gelder seien (über die Firma 1) grossteils an die Firma 2 zurückgeflossen.