Bei diesem zweiten inkriminierten Sachverhalt gehe die BA von einem Betrugsverdacht aus. 2.3. Zum ersten inkriminierten Sachverhalt habe die BA Folgendes vorgebracht: Die Beschwerdegegnerin habe am 14. Juli 2011 den Betrag von USD 845'425.-- auf ein Bankkonto der Firma 1 bezahlt. Als Zahlungsgrund sei "Consultancy fee" (für das fragliche Projekt) vermerkt worden. Gleichentags habe die Firma 1 einen Betrag von USD 1 Mio. an eine dritte Firma (nachfolgend: Firma 3) bezahlt, angeblich im Rahmen eines zinslosen Darlehens.