Von diesen Mitteln seien im April bzw. Mai 2018 über die oben genannte Firma 1 USD 13 Mio. an die Firma 2 zurückgeflossen. Nach Ansicht der BA bestehe der dringende Verdacht, dass der Vertrag vom 27. September 2017 der Firma 2 mit der Beschwerdegegnerin wirtschaftlich sinnlos gewesen und bloss vorgeschoben worden sei, um im Rahmen des gewährten Kredits auf unrechtmässige Art und Weise Gelder in einem noch unbekannten Umfang zu erlangen. Bei diesem zweiten inkriminierten Sachverhalt gehe die BA von einem Betrugsverdacht aus.