Beim zweiten untersuchten Sachverhalt gehe die BA davon aus, dass eine zweite Firma (nachfolgend: Firma 2) die Beschwerdegegnerin am 27. September 2017 mit der Ausrüstung einer Textilfabrik in Usbekistan beauftragt habe. Zur Finanzierung dieses Projekts habe eine Bank einen Kredit von USD 25 Mio. gewährt, der (im Rahmen eines Akkreditivs) an die Beschwerdegegnerin ausbezahlt worden sei. Von diesen Mitteln seien im April bzw. Mai 2018 über die oben genannte Firma 1 USD 13 Mio. an die Firma 2 zurückgeflossen.