Dabei wurden zahlreiche Aufzeichnungen und Unterlagen sicherstellt, deren Siegelung die Gesellschaft gleichentags verlangte. Mit Gesuch vom 25. November 2020 beantragte die BA beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern die Entsiegelung von 35 Sammel-Asservaten. B. Mit Entscheid vom 4. Februar 2022 wies das Kantonale Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern, Präsident (ZMG), das Entsiegelungsgesuch ab. Gleichzeitig ordnete es die Rückgabe der gesiegelten Asservate an die Gesellschaft an.