A. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit dem 20. Juni 2018 eine Strafuntersuchung gegen eine noch nicht näher ermittelte Täterschaft wegen des Verdachts der Bestechung fremder Amtsträger, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Betruges. Die untersuchten Sachverhalte betreffen Textilindustrie-Projekte in Usbekistan der A.________ AG. Am 5. November 2020 vollzog die Bundeskriminalpolizei in den Räumlichkeiten der Gesellschaft eine Hausdurchsuchung. Dabei wurden zahlreiche Aufzeichnungen und Unterlagen sicherstellt, deren Siegelung die Gesellschaft gleichentags verlangte.