C. Mit Eingabe vom 7. März 2023 erhebt A.________ beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Er beantragt, den Beschluss der Vorinstanz aufzuheben und ihn unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen, eventualiter die Sache zum erneuten Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Weiter beantragt er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren. Die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz haben auf eine Vernehmlassung verzichtet. Erwägungen: