B. A.________ wurde am 30. Januar 2023 festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 2. Februar 2023 für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, mit Beschluss vom 22. Februar 2023 insoweit gut, als es die Dauer der angeordneten Untersuchungshaft aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf 2 Monate beschränkte und Untersuchungshaft (lediglich) bis zum 29. März 2023 anordnete. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab.